Ein­heit­liche Sicht­be­lege über alle Formate hinweg

Aktuell bewegt wohl kaum ein Thema im Bereich der kauf­män­ni­schen Prozesse die Gemüter so stark, wie der seit dem Jah­res­be­ginn 2025 ver­pflich­tende Empfang von E‑Rechnungsformaten. Auch wenn der Fokus bei der E‑Rechnung auf der Auto­ma­ti­sie­rung von Prozessen liegt, wird ein Element in der Pro­zess­kette zur Ver­ar­bei­tung von E‑Rechnungen oft ver­nach­läs­sigt: die Bedien­freund­lich­keit. Denn wo die Dun­kel­ver­ar­bei­tung nicht gewollt oder möglich ist, bleibt es in der Praxis bei einer manuellen Prüfung und Freigabe von Rech­nungen durch den Menschen.

Leider erzeugt die Vielzahl an E‑In­voi­cing-Standards im natio­nalen und inter­na­tio­nalen Rech­nungs­ver­kehr auch beim Thema Sicht­beleg Probleme. Die unter­schied­li­chen E‑Rechnungsformate kommen teilweise – wie bei ZUGFeRD – mit einer klas­si­schen beleg­haften Dar­stel­lung der Rechnung als PDF, teilweise aber auch ohne – wie bei der deutschen XRechnung oder der ita­lie­ni­schen Fattura PA.

Für die inhalt­liche und fachliche Prüfung einer Rechnung durch die Mit­ar­bei­tenden in den Unter­nehmen ist das maschi­nen­les­bare XML-Format der E‑Rechnung wenig geeignet. Menschen wollen Rech­nungs­be­lege in der für sie bekannten Form zur Prüfung bekommen. Ein fehlender Sicht­beleg stört den Frei­ga­be­pro­zesse erheblich.

Selbst wenn Sicht­be­lege bei der E‑Rechnung mit­ge­lie­fert werden, unter­scheiden sich diese in der Regel in Auf­be­rei­tung, Gestal­tung und Layout deutlich von­ein­ander und sind oft unüber­sicht­lich. Die User müssen somit immer wieder das jeweilige Rech­nungs­layout verstehen und die rele­vanten Infor­ma­tionen zur Prüfung ent­spre­chend suchen – ein nicht zu unter­schät­zender Aufwand.

Zudem ist der ggf. mit­ge­lie­ferte Sicht­beleg nicht rechtlich bindend und wie die Praxis zeigt – ins­be­son­dere bei ZUGFeRD – immer wieder auch einmal feh­ler­haft. Für die Ver­ar­bei­tung einer E‑Rechnung und damit auch für eine manuelle Prüfung und Freigabe ist aus­schließ­lich der digitale Datensatz relevant.

Zwar kann mit geeig­neten Soft­ware­lö­sungen – bei­spiels­weise mit unserer Lösung e‑invoice pro – geprüft werden, ob die Inhalte des mit­ge­lie­ferten PDF-Sicht­be­legs mit den Daten des XML-Daten­satzes über­ein­stimmen, doch auf welche Weise soll dem User bei Dis­kre­panzen der korrekte Datensatz angezeigt werden?

Unsere Lösung zum umfas­senden E‑Rechnungsmanagement wird daher zukünftig folgende Option bieten: unab­hängig vom Ein­gangs­format wird basierend auf dem XML-Datensatz – auto­ma­ti­siert und audi­tierbar – ein ein­heit­li­cher Sicht­beleg in PDF-Form erzeugt und für die User zur visuellen Prüfung angeboten.

Ein bei­spiels­weise bei ZUGFeRD mit­ge­lie­fertes PDF kann wahlweise verworfen, nach einem optio­nalen Abgleich mit dem XML-Datensatz im Feh­ler­fall gemeldet oder als zusätz­li­cher Beleg mit­ge­führt werden.

Vier wesent­liche Vorteile des ein­heit­li­chen Sicht­be­legs

  1. Die User bekommen immer einen ein­heit­lich for­ma­tierten Sicht­beleg zur Prüfung und Freigabe, auf dem sie alle rele­vanten Felder und Posi­tionen immer an den gleichen Stellen vorfinden – auch bei inter­na­tio­nalen E‑Invoice-Formaten. Das ver­ein­facht die manuelle Prüfung deutlich.
  2. Der neu gene­rierte, ein­heit­liche Sicht­beleg kann auch unab­hängig von dem eigent­li­chen XML-Datensatz der E‑Rechnung in ver­schie­densten Anwen­dungen genutzt werden. Beispiele hierfür sind die Zuordnung zu Kunden- oder Lie­fe­ran­ten­akten oder zu Pro­jekt­un­ter­lagen. In diesen Fällen geht es in der Regel um Doku­men­ta­ti­ons­zwecke und alle betrof­fenen Systeme werden PDF anzeigen können.
  3. Bei der lang­fris­tigen Auf­be­wah­rung im Sinne der revi­si­ons­si­cheren Archi­vie­rung ist der struk­tu­rierte Datensatz rechtlich bindend. Aller­dings ist der gene­rierte PDF-Sicht­beleg eine sinnvolle Ergänzung des XML-Daten­satzes, da er auch archi­viert für den Menschen einfach lesbar sein wird.
  4. Last but not least ist der von e‑invoice pro gene­rierte Sicht­beleg wei­test­ge­hend bar­rie­re­frei und kann damit auch von Mit­ar­bei­tenden genutzt werden, die auf einen bar­rie­re­freien Arbeits­platz ange­wiesen sind.

„Ohne einen ver­läss­li­chen und einheit- lichen Sicht­beleg für die inhalt­liche Prüfung und Freigabe ist die E‑Rechnung wenig pra­xis­taug­lich. Menschen wollen Belege und kein XML.“

Tobias Widmann

Product Owner E‑Finance und Experte für E‑Rechnungen, Insiders Tech­no­lo­gies GmbH

Der neu­ge­ne­rierte Sicht­beleg bietet alle rele­vanten Infor­ma­tionen im not­wen­digen Umfang kompakt und über­sicht­lich an. Er unter­scheidet sich damit deutlich von bisher auf dem Markt ange­bo­tenen Tech­no­lo­gien, die – wenig pra­xis­taug­lich – selbst für kurze Rech­nungen oft mehr­sei­tige Sicht­be­lege gene­rieren.

Für unsere Kunden und Partner wird es zudem die Mög­lich­keit geben, per Cus­to­mi­zing den Umfang des Sicht­be­legs zu bestimmen sowie dessen Design mit Farben, Schriften usw. selbst fest­zu­legen.

Zudem bietet unsere Lösung den Vorteil, auch für inter­na­tio­nale Formate über­grei­fend ein­heit­liche Sicht­be­lege erzeugen zu können. Das sorgt für Effizienz in der Nutzung und baut Hürden beim Ver­ständnis aus­län­di­scher Belege ab.

Wir begleiten Sie bei Ihren E-Invoice Prozessen.