Die E‑Rechnungspflicht – Daten & Fakten
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich neue Anforderungen an Ihre Rechnungen umsetzen. Was die E‑Rechnungspflicht konkret bedeutet, haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst. Vorneweg: Mit Insiders und unseren standardisierte Lösungen für den modernen Rechnungsaustausch und eine hocheffiziente, intelligente Rechnungsverarbeitung sind Sie schon jetzt für alle Veränderungen bestens vorbereitet.
Die E‑Rechnungspflicht übersichtlich für Sie zusammengefasst.
- Pflicht zum Rechnungsempfang für steuerfreie B2B-Umsätze offiziell ab 01.01.2025
- Übergangsfristen für die Rechnungsstellung bis 2028
- E‑Rechnungen müssen EN 16931 entsprechen
- PDFs & Mails sind keine E‑Rechnungen
Gesetzliche Anforderungen und Definition einer elektronischen Rechnung
Was ist eine E‑Rechnung?
Laut der aktuellen E‑Rechnungsverordnung ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dadurch ist eine automatische und elektronische Dokumentenverarbeitung problemlos möglich. E‑Rechnungen sind also immer zunächst einmal maschinenlesbar. Insiders bietet Ihnen jedoch bequem die Option, einen menschenlesbaren Sichtbeleg zu erstellen.
Das strukturierte elektronische Format der E‑Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und der in der EU-Richtlinie erlaubten Syntaxen entsprechen. Diese sind UBL und UN/CEFACT CII.
Der Gesetzgeber gestattet zusätzlich aber auch, dass Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger individuell vereinbaren, in welchem Format der Rechnungsaustausch zwischen ihnen geschieht. Voraussetzung für diesen Weg ist, dass das verwendete Format ebenfalls die korrekte und vollständige Extraktion aller nach dem UStG erforderlichen Angaben aus der E‑Rechnung in ein Format ermöglicht, das wiederum der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser interoperabel ist.
Und was ist keine E‑Rechnung?
Nur, weil eine Rechnung schon jetzt elektronisch bei Ihnen eintrifft oder Sie sie elektronisch versenden, ist diese ab dem 01.01.2025 keine offizielle „Elektronische Rechnung“. Als „Sonstige Rechnungen“ gelten nämlich ab dem 01.01.2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entsprechen. Darunter fallen z.B. auch PDF-Rechnungen oder Emails mit Rechnungspflichtangaben.
Daher ist es wichtig, eine effiziente und flexible Lösung zu nutzen, die sowohl die elektronischen Rechnungen nach den engen gesetzlichen Vorgaben als auch „Sonstige Rechnungen“ für Sie vollständig automatisiert verarbeitet. Vermeiden Sie ressourcenintensive hybride Strecken und setzen Sie auf die Insiders Lösung, die beide Wege in einem einzigen System vereint: effizient, intelligent und ressourcenschonend.
Für wen gilt die E‑Rechnungspflicht?
Die E‑Rechnungspflicht betrifft in Deutschland derzeit (August 2024) neben B2G Geschäften nur Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B), wobei sowohl das leistende Unternehmen als auch der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig sein müssen. Auch Gutschriften fallen unter die E‑Rechnungspflicht.
Stichtag und Übergangsfristen für die E‑Rechnungspflicht
Die Einführung der E‑Rechnung im B2B-Bereich wird ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Für den Rechnungsversand gibt es jedoch Übergangsfristen gemäß § 27 Abs. 39 UStG, die es Ihnen erleichtern, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Bis zum 31.12.2026 dürfen Sie für B2B-Umsätze von 2025 und 2026 weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch PDFs, Email-Rechnungen oder elektronische Rechnungen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen, sind ganz wie bisher noch zulässig, sofern der Empfänger einverstanden ist.
Bis zum 31.12.2027 dürfen dann nur noch diejenigen Rechnungsaussteller Papierrechnungen und andere nicht EN 16931-konforme Rechnungen versenden, die einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR haben.
Ab dem 01.01.2028 sind die neuen Anforderungen an die E‑Rechnungen und ihre Übermittlungswege schließlich zwingend für alle einzuhalten.
Warten Sie also lieber nicht bis zum letzten Moment mit Ihrer Umstellung auf die EU-konforme elektronische Rechnung und nutzen Sie mit Insiders schon jetzt die zahlreichen Vorteile der E‑Rechnung für sich und Ihr Unternehmen.
Wie Insiders Technologies Ihnen helfen kann
Insiders Technologies unterstützt alle gängigen E‑Rechnungsformate wie XRechnung, ZUGFeRD, FacturX, FA(2), Fattura PA und mehr, und bietet Ihnen ein flexibles Portfolio für Ihre moderne Rechnungsverarbeitung inklusive Rechnungsversand und Rechnungsempfang sowie eine bequeme Anbindung an die wichtigsten Rechnungsportale und ‑netzwerke wie Peppol.
Unsere Lösungen lassen sich nahtlos in Ihre bestehenden Systeme integrieren und sorgen für einen reibungslosen Übergang zur E‑Rechnung.
Wir behalten für Sie die rechtlichen Entwicklungen im Blick und passen unser Service und unsere Produkte stets an die aktuellsten Gegebenheiten an. So können Sie die E‑Rechnungspflicht als Chance nutzen und den Neuerungen entspannt entgegenblicken.
Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Umstellung auf E‑Rechnungen zu helfen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre Rechnungsprozesse optimieren können.