EU AI Act und Doku­men­ten­ver­ar­bei­tung: Warum Insiders Kunden entspannt bleiben können

Setzt Ihr Unter­nehmen KI zur Doku­menten- oder Rech­nungs­ver­ar­bei­tung ein – und wissen Sie, wie diese Systeme nach dem EU AI Act ein­zu­stufen sind? Ab dem 2. August 2026 beginnt die Durch­set­zung zentraler Pflichten der KI-Ver­ord­nung, und viele Unter­nehmen prüfen gerade, welche ihrer KI-gestützten Prozesse betroffen sind.

Für unsere OmnIA-Kunden haben wir diese Prüfung bereits vor­ge­nommen. Das Ergebnis, doku­men­tiert in einem eigenen Infor­ma­ti­ons­blatt: OmnIA fällt in die sicherste Kategorie. Die Bewertung beruht auf der Check­liste „Kon­for­mi­täts­an­for­de­rungen aus der KI-Ver­ord­nung“ und berück­sich­tigt die Leit­li­nien der EU-Kom­mis­sion zur Defi­ni­tion von KI-Systemen sowie zu ver­bo­tenen Praktiken. Sie ist damit keine Bauch­ent­schei­dung, sondern nach­voll­ziehbar begründet, und Kunden können sie bei Bedarf einsehen.

Wie OmnIA Künst­liche Intel­li­genz einsetzt

OmnIA ver­ar­beitet ein­ge­hende Geschäfts­do­ku­mente auto­ma­ti­siert. Dabei kommen Verfahren des maschi­nellen Lernens für eng umrissene, fachliche Aufgaben zum Einsatz, nicht für ein KI-Modell mit all­ge­meinem Ver­wen­dungs­zweck, das beliebig ein­setzbar wäre.

Wo die KI konkret arbeitet

Drei Aufgaben stehen im Zentrum:

  • Die Klas­si­fi­zie­rung ein­ge­hender Dokumente nach Dokument- oder Vor­gangsart, etwa Rechnung, Lie­fer­schein oder Vertrag
  • Die Extrak­tion und Struk­tu­rie­rung von Inhalten aus unstruk­tu­rierten Doku­menten, also die Umwand­lung in struk­tu­rierte Daten
  • Die Vali­die­rung und Anrei­che­rung der erkannten Daten zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung in Fach­pro­zessen wie Purchase-to-Pay, Post­ein­gang oder E‑Rechnung.

Der Funk­ti­ons­um­fang bleibt auf diese Aufgaben begrenzt. OmnIA trifft keine eigen­stän­digen Ent­schei­dungen über natür­liche Personen.

Was das für Insiders Kunden bedeutet

OmnIA ist ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO, die Ver­ord­nung ist also anwendbar. Verbotene Praktiken wie Mani­pu­la­tion, Social Scoring oder bio­me­tri­sche Kate­go­ri­sie­rung kommen nicht vor. Auch als Hoch­ri­siko-KI ist OmnIA nicht ein­zu­stufen: Es gibt weder ein pro­dukt­be­zo­genes Hoch­ri­siko noch einen Anwen­dungs­fall aus Anhang III, also keine Berührung mit Biometrie, kri­ti­scher Infra­struktur, Bildung, Beschäf­ti­gung oder grund­le­genden Diensten. Weil OmnIA zudem nicht direkt mit Personen inter­agiert und keine syn­the­ti­schen Inhalte erzeugt, greifen auch die Trans­pa­renz­pflichten nach Art. 50 nicht. Der Einsatz von OmnIA in der EU ist damit nach der KI-VO unein­ge­schränkt zulässig.

Für Sie als Kunde heißt das: Sie müssen die Pflichten für Hoch­ri­siko-KI nicht erfüllen, ins­be­son­dere nicht:

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • tech­ni­sche Doku­men­ta­tion
  • CE-Kenn­zeich­nung
  • geson­derte mensch­liche Aufsicht

OmnIA trifft keine auto­ma­ti­sierten Ent­schei­dungen über Personen mit recht­li­cher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO, und es findet kein Profiling statt.

Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sind davon unab­hängig abge­si­chert: über einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag mit doku­men­tierten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen sowie über die Zer­ti­fi­zie­rungen ISO/IEC 27001 und das BSI C5 Typ 2 Testat für den Betrieb unserer Cloud-Services.

Welche Pflichten dennoch bestehen

Eine Ver­pflich­tung gilt unab­hängig von der Risi­koklasse und betrifft damit auch OmnIA-Kunden: die KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Personen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein aus­rei­chendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Pflicht trifft Anbieter und Betreiber glei­cher­maßen, bei OmnIA also uns als Anbieter und Sie als Kunde, sobald Sie die Lösung Ihren eigenen Kunden oder Mit­ar­bei­tenden zur Verfügung stellen. Sorgen Sie daher für eine ange­mes­sene Schulung Ihrer Anwen­de­rinnen und Anwender, auch wenn OmnIA selbst kein Hoch­ri­siko-System ist.

Fazit

Wer OmnIA für Doku­men­ten­klas­si­fi­zie­rung, Daten­ex­trak­tion oder Rech­nungs­ver­ar­bei­tung einsetzt, bewegt sich nach aktuellem Stand der KI-VO im Bereich minimales Risiko: ohne zusätz­liche Produkt- oder Trans­pa­renz­pflichten, mit klar gere­geltem Daten­schutz und ohne auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dungen über Personen. Die einzige Pflicht, die Sie aktiv mit­ge­stalten müssen, ist die KI-Kompetenz Ihrer Anwen­de­rinnen und Anwender.

Die voll­stän­dige Trans­pa­renz­in­for­ma­tion zu OmnIA mit allen Prüf­schritten steht Ihnen als Download zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Bewertung für Ihre eigene Com­pli­ance-Doku­men­ta­tion benötigen.

Infor­ma­ti­ons­blatt her­un­ter­laden:

FAQs

Ist KI-gestützte Doku­men­ten­ver­ar­bei­tung auto­ma­tisch eine Hoch­ri­siko-KI nach dem AI Act?

L
K

Nein. Die Risi­koklasse hängt vom konkreten Anwen­dungs­fall ab, nicht allein vom Einsatz von KI. Doku­men­ten­ver­ar­bei­tung für Purchase-to-Pay, Post­ein­gang oder E‑Rechnung fällt nicht unter die Hoch­ri­siko-Anwen­dungs­fälle aus Anhang III der KI-VO, solange keine Ent­schei­dungen über Personen in sensiblen Bereichen wie Beschäf­ti­gung, Bildung oder grund­le­genden Diensten getroffen werden.

Gilt die EU-KI-Ver­ord­nung auch für OCR und Rech­nungs­er­ken­nung?

L
K

Ja, sobald Verfahren des maschi­nellen Lernens zum Einsatz kommen, gilt eine Lösung in der Regel als KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Das bedeutet aber nicht auto­ma­tisch besondere Pflichten. Die Ein­stu­fung nach Risi­koklasse ent­scheidet, welche Anfor­de­rungen greifen.

Welche Pflichten bestehen bei KI-Com­pli­ance in der Doku­men­ten­ver­ar­bei­tung, wenn kein Hoch­ri­siko-System vorliegt?

L
K

Bei minimalem Risiko entfallen die beson­deren Pflichten für Hoch­ri­siko-KI wie Risi­ko­ma­nage­ment, tech­ni­sche Doku­men­ta­tion, CE-Kenn­zeich­nung oder mensch­liche Aufsicht. Bestehen bleibt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, die für Anbieter und Betreiber aller Risi­koklassen gilt.

Was bedeutet die Ein­stu­fung als Hoch­ri­siko-KI für Unter­nehmen konkret?

L
K

Hoch­ri­siko-KI-Systeme unter­liegen unter anderem Pflichten zu Risi­ko­ma­nage­ment, Daten­qua­lität, tech­ni­scher Doku­men­ta­tion, Pro­to­kol­lie­rung, mensch­li­cher Aufsicht und CE-Kenn­zeich­nung. Diese Pflichten gelten für Anwen­dungs­fälle aus Anhang III der KI-VO, etwa in den Bereichen Biometrie, kritische Infra­struktur, Bildung, Beschäf­ti­gung oder grund­le­gende Dienste, nicht für die doku­ment­zen­trierte Auto­ma­ti­sie­rung, wie sie OmnIA bereit­stellt.

Wie ist OmnIA von Insiders Tech­no­lo­gies nach dem EU AI Act ein­ge­stuft?

L
K

OmnIA ist als KI-System mit minimalem Risiko ein­ge­stuft: kein Hoch­ri­siko-System, keine verbotene Praktik, keine beson­deren Trans­pa­renz­pflichten nach Art. 50. Der Einsatz in der EU ist unein­ge­schränkt zulässig. Die voll­stän­dige Ein­stu­fung mit allen Prüf­schritten doku­men­tiert das Infor­ma­ti­ons­blatt „Einsatz von Künst­li­cher Intel­li­genz und Ein­ord­nung nach der EU-KI-Ver­ord­nung“.