Firma Arbeitgeber; Vorname Ansprechpartner Arbeitgeber; Nachname Ansprechpartner Arbeitgeber; Straße des Arbeitgebers; Hausnummer des Arbeitgebers; Postleitzahl des Arbeitgebers; Ort des Arbeitgebers; Vorname des Arbeitnehmers; Nachname des Arbeitnehmers; Geburtsdatum des Arbeitnehmers; Straße des Arbeitnehmers; Hausnummer des Arbeitnehmers; Postleitzahl des Arbeitnehmers; Ort des Arbeitnehmers; Eintrittsdatum; Stellenbezeichnung; Stundenzahl; Anzahl der Arbeitstage; Befristung; Gehalt; Dauer Probezeit; Anzahl Urlaubstage; Kündigungsfrist; Arbeitsvertrag Ort; Arbeitsvertrag Datum
AWS Bedrock
zwischen
und
§ 1 Beginn und Art der Tätigkeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2025. Die Arbeitnehmerin wird als Projektmanagerin Digitalisierung eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet geschlossen. Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers.
§ 2 Probezeit
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag). Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen.
§ 4 Vergütung
Die Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 4.850,00 Euro, zahlbar bargeldlos jeweils zum Monatsende. Überstunden werden nach den betrieblichen Regelungen ausgeglichen.
§ 5 Urlaub
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 28 Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Der Urlaub ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange rechtzeitig abzustimmen.
§ 6 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist zugunsten der Arbeitnehmerin gelten auch für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 Verschwiegenheit
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Wiesbaden, den 05.02.2025
| T. Krüger TechnoVision GmbH Thomas Krüger, Personalleiter (Arbeitgeber) | Julia Sommer Julia Sommer (Arbeitnehmerin) |