Bußgeldbescheid

    Durch die Automatisierung des Auslesens und Extrahierens von Bußgeldbescheiden können Verwaltungsbehörden, Anwälte, Rechtsdienstleister und Fuhrparkverwalter Prozesse optimieren, Kosten senken und die Bearbeitungsgenauigkeit steigern.

    Weitere Informationen

    • Ausstellungsdatum; Name Sachbearbeiter; Telefonnummer Sachbearbeiter; E-Mailadresse Sachbearbeiter; Aktenzeichen; Ausstellende Behörde; Vorname Beschuldigter; Nachname Beschuldigter; Straße des Beschuldigten; Hausnummer des Beschuldigten; Postleitzahl des Beschuldigten; Stadt des Beschuldigten; Geburtsdatum Beschuldigter; Geburtsort Beschuldigter; KFZ-Kennzeichen; Datum der Ordnungswidrigkeit; Uhrzeit der Ordnungswidrigkeit; Ort der Ordnungswidrigkeit; Tatvorwurf; Geschwindigkeitsüberschreitung; Zulässige Geschwindigkeit; Festgestellte Geschwindigkeit; Zeugen; Beweismittel; Punkte Verkehrszentralregister; Höhe der Geldbuße; Bereits gezahlt; Gebühr; Auslagen der Bußgeldstelle; Auslagen der Polizei; Gesamtbetrag; Dauer Fahrverbot; Rechtsgrundlage Fahrverbot

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    Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart
    Landeshauptstadt Stuttgart · Referat Ordnungswidrigkeiten
    Aktenzeichen:OWI-2025-771043
    Ausstellungsdatum:02.04.2025
    Sachbearbeiter:Herr Feldmann
    Telefon:0711 216-8842
    E-Mail:feldmann@owi-stuttgart.example
    Claudia Hoffmann
    Böblinger Straße 88
    70199 Stuttgart
    Bußgeldbescheid wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

    geboren am 19.09.1987 in Esslingen am Neckar, Halterin/Fahrerin des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen S-CH 4021.

    Gegen Sie wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld festgesetzt. Der Vorfall wurde wie folgt festgestellt:

    Tatvorwurf:Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    Datum / Uhrzeit:14.03.2025, 15:42 Uhr
    Ort:B27, Höhe Denkendorf
    Zulässige Geschwindigkeit:80 km/h
    Gemessene Geschwindigkeit:105 km/h (nach Toleranzabzug: 21 km/h zu viel)
    Beweismittel:Geschwindigkeitsmessung mittels Radaranlage, Messprotokoll Nr. 2025-1187
    Zeugen:keine

    Rechtsfolgen

    Geldbuße160,00 €
    Gebühr28,50 €
    Auslagen der Bußgeldstelle3,50 €
    Auslagen der Polizei0,00 €
    Gesamtbetrag192,00 €

    Bereits gezahlt: 0,00 €. Zusätzlich wird gemäß Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 StVG i. V. m. § 4 Abs. 1 BKatV). Punkte im Fahreignungsregister: 2.

    Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Zentralen Bußgeldstelle einlegen.

    Automatisierte Fallbearbeitung

    Bußgeldbescheide können schnell und effizient geprüft werden, um etwaige Einsprüche oder Rechtsmittel vorzubereiten. Das spart Zeit und erhöht die Bearbeitungskapazität.

    Kosteneffizienz

    Automatisierte Systeme reduzieren den Verwaltungsaufwand und ermöglichen eine schnellere Kostenverfolgung und -zuweisung.

    Bessere Datenanalyse

    Durch die Extraktion von Daten können Trends und Muster erkannt werden, die in der Verteidigungsstrategie genutzt werden können.