Ausstellungsdatum; Name Sachbearbeiter; Telefonnummer Sachbearbeiter; E-Mailadresse Sachbearbeiter; Aktenzeichen; Ausstellende Behörde; Vorname Beschuldigter; Nachname Beschuldigter; Straße des Beschuldigten; Hausnummer des Beschuldigten; Postleitzahl des Beschuldigten; Stadt des Beschuldigten; Geburtsdatum Beschuldigter; Geburtsort Beschuldigter; KFZ-Kennzeichen; Datum der Ordnungswidrigkeit; Uhrzeit der Ordnungswidrigkeit; Ort der Ordnungswidrigkeit; Tatvorwurf; Geschwindigkeitsüberschreitung; Zulässige Geschwindigkeit; Festgestellte Geschwindigkeit; Zeugen; Beweismittel; Punkte Verkehrszentralregister; Höhe der Geldbuße; Bereits gezahlt; Gebühr; Auslagen der Bußgeldstelle; Auslagen der Polizei; Gesamtbetrag; Dauer Fahrverbot; Rechtsgrundlage Fahrverbot
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| Aktenzeichen: | OWI-2025-771043 |
| Ausstellungsdatum: | 02.04.2025 |
| Sachbearbeiter: | Herr Feldmann |
| Telefon: | 0711 216-8842 |
| E-Mail: | feldmann@owi-stuttgart.example |
geboren am 19.09.1987 in Esslingen am Neckar, Halterin/Fahrerin des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen S-CH 4021.
Gegen Sie wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld festgesetzt. Der Vorfall wurde wie folgt festgestellt:
| Tatvorwurf: | Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften |
| Datum / Uhrzeit: | 14.03.2025, 15:42 Uhr |
| Ort: | B27, Höhe Denkendorf |
| Zulässige Geschwindigkeit: | 80 km/h |
| Gemessene Geschwindigkeit: | 105 km/h (nach Toleranzabzug: 21 km/h zu viel) |
| Beweismittel: | Geschwindigkeitsmessung mittels Radaranlage, Messprotokoll Nr. 2025-1187 |
| Zeugen: | keine |
Rechtsfolgen
| Geldbuße | 160,00 € |
| Gebühr | 28,50 € |
| Auslagen der Bußgeldstelle | 3,50 € |
| Auslagen der Polizei | 0,00 € |
| Gesamtbetrag | 192,00 € |
Bereits gezahlt: 0,00 €. Zusätzlich wird gemäß Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 StVG i. V. m. § 4 Abs. 1 BKatV). Punkte im Fahreignungsregister: 2.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Zentralen Bußgeldstelle einlegen.